Casa Don Papa Berlin

AGB

Die Abwicklung aller Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden soll so weit wie möglich vereinfacht werden, ohne einem Vertragspartner einseitige Rechtsvorteile zu verschaffen. Es gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sowohl für neue als auch für laufende Geschäftsverbindungen als ausdrücklich vereinbart gelten.

  1. Verkaufsbedingungen
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer ( Sierra Madre GmbH ) und unseren Kunden geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen unserer Kunden, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn dieser ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen seiner Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.

  1. Lieferung
Teillieferungen sind gestattet, sie gelten als selbständige Geschäfte. Nicht vom Verkäufer verschuldete Verzögerung in der vormateriellen Versorgung gibt diesem das Recht zu entsprechender Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt und sonstige Umstände, über die der Verkäufer keine Macht hat, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Betriebsstörung, innere Unruhen und Kriegsmaßnahmen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag oder seinem unerfüllten Teil zurückzutreten, ohne das dem Käufer irgendwelche Schadensersatzansprüche zustehen. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers und Warenlieferungen sind grundsätzlich ab Werk, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Wird eine Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer zuvor eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt ein Kaufvertrag durch die Absendung der bestellten Ware zustande. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen.  Hiermit weisen wir darauf hin, dass wir alle Transportverpackungen unseres Hauses auf Kundenwunsch gemäß des Verpackungsgesetzes unentgeltlich zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen.

  1. Mängelrüge und Mängelhaftung
Der Käufer ist verpflichtet die Ware nach dem Eintreffen oder sobald er auf andere Weise selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen die Verfügungsmacht erlangt hat, unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind innerhalb 48 Stunden schriftlich oder telefonisch zu rügen. Die Frist beginnt mit der Erlangung der Verfügungsmacht durch den Käufer oder seinem Erfüllungsgehilfen. Der Kunde ist verpflichtet, sich durch ausreichende Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Ware zu überzeugen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir lediglich verpflichtet, die beanstandete Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme erstreckt sich lediglich auf Originalgebinde und unvermischte Ware. Zu einer Ersatzlieferung ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sowie Folgeschäden. Beanstandungen hinsichtlich Verpackung und Untergewicht müssen unbedingt schriftlich bei Ankunft der Ware auf den Anlieferungspapieren vor der Empfangsquittung vermerkt werden. Bei Untergewicht einzelner Kolli ist das tatsächliche Gewicht in Gegenwart der Auslieferungsfahrer festzustellen. Liegen Vorbehalte in der Empfangsquittung nicht vor, so ist der Verkäufer nicht ersatzpflichtig. Auch im Falle der Beanstandung ist der Käufer zur Annahme verpflichtet. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß einzulagern, bis dem Verkäufer eine Prüfung der Beanstandung möglich ist. Die Rücksendung der beanstandeten Ware darf nur nach vorheriger Einwilligung des Verkäufers erfolgen. Soweit Lieferungen per Spediteur erfolgen, können Beanstandungen wegen Beschädigung und Fehlmengen nur dann anerkannt werden, wenn die Beanstandung vom Frachtführer auf dem Frachtbrief schriftlich bestätigt wird und der bestätigte Frachtbrief unverzüglich an uns eingesandt wird. Erfolgt die Übergabe der Ware durch Abholung seitens des Kunden, sind Beanstandungen wegen Beschädigung und Fehlmengen nur bei Übergabe möglich, es sei denn, der Kunde kann die Beanstandung auch nach Übergabe zweifelsfrei beweisen.

  1. Zahlung
Alle Preise sind € Preise zuzüglich der zur Zeit des Vertrages oder Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Versandkosten. Versandkosten entfallen nur nach entsprechender Vereinbarung. Mangels Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug fällig. Bei Neukunden sind die Lieferungen per Vorkasse zu begleichen, bis zu einer Änderungsvereinbarung, welche auch vor Beginn der geschäftlichen Beziehung vereinbart werden kann. Zur Hereinnahme von Wechseln ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Schecks werden nach Einlösung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Protest und Rücklastgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Lastschriften werden nur im Abbuchungsverfahren akzeptiert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter einmaliger Mahnung stehen dem Verkäufer folgende Rechte zu:
  • Alle noch zu erfolgenden Lieferungen, auch aus anderen Verträgen, brauchen nicht ausgeführt zu werden.
  • Für alle dem Verkäufer dadurch entstehenden Schäden kann Schadensersatz gefordert werden.
  • Alle übrigen Forderungen, auch wenn diese nicht fällig sein sollten, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
  • Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie Mahngebühren


  1. Preise
Die in den Preislisten angegebenen Preise für Waren und Werbemittel werden mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste / Werbemittelliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe des jeweiligen Angebots und sind beschränkt auf den bei Veröffentlichung des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand. Generell sind alle Angebote streng freibleibend. Die Preisstellung bezieht sich auf den jeweiligen Liefertermin.

  1. Kreditwürdigkeit
Veränderungen der Inhaberschaft, Gesellschaftsform, der Anschrift oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse und Kreditwürdigkeit berührende Umstände, insbesondere eine bestehende oder beabsichtigte Globalzession zugunsten Dritter, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derart nachhaltige Veränderungen berechtigen den Verkäufer nach seiner Wahl:
  • sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen Rechtsgeschäften zu beanspruchen.
  • Bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Vertragserfüllung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


  1. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. bei Zahlungsverzug, hat der Verkäufer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Verkäufer die Vorbehaltsware zurück, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware nach § 948 oder 950 BGB durch Vermischung oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung so lange unmittelbar an den Verkäufer zu bewirken, als noch Forderungen vom Verkäufer gegen den Kunden bestehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und der Verkäufer unverzüglich benachrichtigt, damit dieser sein Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt dem Verkäufer die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. Nach Zahlungseinstellung des Kunden bzw. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei außergerichtlichen Vertragsverhandlungen ist der Kunde nicht mehr berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verfügen. Bei nicht vertragsgemäßer Bezahlung kann der Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechte vom Vertrag zurücktreten und Herausgabe des Eigentums verlangen.

  1. Speicherung von Daten
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Verkäufer unter Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz Daten erfasst und gespeichert haben. Diese Daten beschränken sich auf das Notwendigste um einen einfachen und sicheren Geschäftsablauf zu gewährleisten.

  1. Ausschluss von Vertragsstrafen
Der Verkäufer akzeptiert keine pauschalen oder verschuldensunabhängigen Vertragsstrafen. Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie individualvertraglich vereinbart wurden.

  1. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.

11 Rechtswirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine sonstige vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Für Vertragslücken gilt Entsprechendes. © 2019 by Sierra Madre GmbH | Rohrstrasse 26 | D 58093 Hagen Alle Teile dieses Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Es gilt der enge Rahmen des Urhebergesetzes. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Übersetzung, Reproduktion und Vervielfältigung. Die in diesem Werk wiedergegebenen Gerbrauchs-, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.